• Aktuelles 04.06.2010

    Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist derzeit wohl die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland. Die GmbH als juristische Person entsteht mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Zu beachten ist bei der Gründung, dass eine GmbH nur durch die Beurkundung des Gesellschaftvertrages (Satzung) durch einen Notar wirksam errichtet werden kann. Üblicherweise wird die Bestellung eines Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Gründung mitbeurkundet.

    Das Recht der GmbH ist in einem eigenen Gesetz, dem GmbHG geregelt. Seit dem 1. November 2008 gilt auch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG).

    Posted by illy @ 4:31 pm

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